Neues von Facebook
⭐ IVS unterstützt Steuergesetz ⭐
Die IVS steht voll und ganz hinter den eher technisch erscheinenden Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes, über welche wir am 26. November abstimmen.
Die verstärkte Bekämpfung von Korruption – auch mit steuerlichen Massnahmen – ist eine Selbstverständlichkeit. Unsere in Schaffhausen ansässigen, auch international tätigen Unternehmen sehen sich seit jeher einem ethisch korrekten Unternehmertum verpflichtet und befürworten daher die vorgeschlagenen Verschärfungen bezüglich Bestechungsgelder. Dass auch ausländische Strafzahlungen und Bussen von Unternehmen nicht mehr als geschäftsmässiger Aufwand steuerlich geltend gemacht werden können, ist ebenso richtig. Strafwürdiges Verhalten darf nicht noch steuerlich belohnt werden.
Der Vorschlag, dass in Schaffhausen ansässige Tochtergesellschaften von international tätigen Unternehmen freiwillig höhere Steuern in Schaffhausen zahlen können, um steuerliche Nachteile im Ausland zu vermeiden, ist notwendig. Damit verhindern wir, dass sich die vor der Tür stehende internationale Steuerharmonisierung für Unternehmen negativ auf unseren Kanton auswirkt. Auch wenn noch unklar und völlig offen ist, ob diese rein vorsorglich ins Steuergesetz aufgenommene Möglichkeit der freiwilligen Zusatzsteuer je zur Anwendung kommen wird, macht sie dennoch Sinn. Die Politik beweist damit Weitblick und schliesst sich elf anderen Kantonen an, welche diese Regelung bereits kennen.
Auch wenn diese Steuergesetzrevision unspektakulär und eher technisch daherkommt, so verdient sie doch ein überzeugtes Ja an der Urne.
Weitere Publikationen der IVS finden Sie hier: www.ivs.ch/informationen-downloads/