i #neuesGesicht Geschäftsstellenleiterin Esther Müri hat die IVS per Ende August verlassen. Wir begrüssen ihre Nachfolgerin Sonja Schilling.

Stromgesetz

JA zu einer sicheren Stromversorgung

Am 9. Juni 2024 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über das «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» – oder kurz das Stromgesetz. Dieses wird von einer breiten Allianz aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltorganisationen unterstützt. Auch die IVS empfiehlt am 9. Juni ein klares JA zum Stromgesetz.

Denn klar ist: Nur mit einem JA zum Stromgesetz kann die Schweiz ihre Stromversorgung langfristig sichern und die Energiewende meistern.

Aus Sicht der Wirtschaft sprechen folgende Argumente deutlich für die Annahme des Stromgesetzes:

 

Auslandsabhängigkeit reduzieren

Will die Schweiz bis 2050 klimaneutral sein, benötigen unsere Haushalte und unsere Unternehmen doppelt so viel Strom wie heute. Denn Dekarbonisierung bedeutet Elektrifizierung.

Die einzige Möglichkeit, diesen steigenden Strombedarf grösstmöglich im Inland zu decken, bietet der rasche Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz, insbesondere im Winter. Wir müssen jetzt die Projekte umsetzen, die für die nächsten 5 bis 15 Jahre Versorgungssicherheit bringen. Das Stromgesetz schafft die Grundlage dafür.

Winterproduktion ausbauen

Eine mögliche Energiemangellage gilt es zu vermeiden. Deshalb fördert das Stromgesetz Projekte, die insbesondere im Winter Strom liefern können. Denn die heutige inländische Stromproduktion kann den Strombedarf im Winter nicht decken. Diese Situation wird sich in Zukunft weiter verschärfen.

Die Winterproduktion soll bis 2040 um 6 TWh ausgebaut werden, wovon 2 TWh aus Speicherwasserkraft sicher abrufbar sein müssen. Zudem treibt das Stromgesetz den Ausbau von Wind- und alpinen Solaranlagen in dafür definierten Eignungsgebieten voran, die ebenfalls im Winter Strom produzieren.

Für den Fall einer Mangellage sieht das Gesetz verschiedene Massnahmen zur Sicherung der Stromversorgung vor. Unter anderem eine befristete Erhöhung der Stromproduktion von Wasserkraftwerken oder die Bildung einer Energiereserve.

Sicherheit und Preisstabilität

Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Durch eine sicherere Stromversorgung im Winter verhindert das Stromgesetz nicht nur drohende Energiemangellagen, sondern verhindert auch, dass Unternehmen sich für viel Geld auf allfällige Notfallszenarien vorbereiten müssen.

Das Stromgesetz fordert keine neuen Abgaben. Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird mit den verfügbaren Mitteln finanziert.

Schutz von Natur und Landschaft garantiert

Auch für Unternehmen ist die Lebensqualität an ihren Standorten und damit verbunden der Natur- und Landschaftsschutz ein grosses Anliegen. Das Stromgesetz schont die Biodiversität und Landschaften, die nicht als geeignete Gebieten ausgewiesen oder von Wasserkraftprojekten betroffen sind.

Mehr als 80% der neuen Produktion werden Solaranlagen auf Infrastrukturen, Dächern und Fassaden sein – nicht Anlagen in der Natur. Wasserkraft, Windkraft und alpine Solaranlagen bringen ergänzend wertvolle Winterenergie.

 

Webseite nationales Komitee: stromgesetz-ja.ch