i #netzwerk Save the Date! IVS-Mitgliederversammlung am 21. März 2025
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Auch im Jahr 2024 standen Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Zentrum der Umwelt- und Energiekommission. Politisch hat sie sich für den nationalen Mantelerlass "Strom" eingesetzt. Gleichzeitig beobachtet die Kommission das neue kantonale Energiegesetz teilweise kritisch. Insbesondere die zwingende Nutzung des gesamten solaren Potentials von Dachflächen führt zu unverhältnismässigen Kosten und Produktionsüberschüssen. Wir wünschen uns hier weniger enge gesetzgeberische  Vorgaben.

Die Schaffhauser Unternehmen arbeiten an der Energiewende Die Wende weg von fossiler Energieerzeugung hin zu klimaneutraler bzw. -schonender Energie ist eingeschlagen. Nun gilt es, diesen konsequent zu gehen.

Laut einer gängigen Definition bezeichnet «Motivation» die Bereitschaft von Menschen (und somit Systemen) zu einem bestimmten Verhalten und dem freiwilligen Streben nach Zielen. In diesem Sinne hat die Wirtschaft in den letzten Jahren bereits viel für die eingangs erwähnter Energiewende unternommen: Sie steigerte ihre Energie- und Ressourceneffizienz deutlich, und zwar auf mehrheitlich freiwilliger Basis, und senkte gleichzeitig massgeblich ihre CO2-Intensität. Die Zahlen der Energieagentur für die Wirtschaft (ENAW) für das Jahr 2023 sind ermutigend: beim Ziel von 106.7 % für die Steigerung der Energieeffizienz liegt die Industrie im Kanton Schaffhausen bereits bei 113.0 % und somit klar über dem vereinbarten Ziel. Und wie sieht es beim Treibhausgas CO2 aus? Hier unterbieten die Schaffhauser Unternehmen das Ziel von 92.4 % mit einem Zielwert von 82.7 % ebenfalls deutlich. Das zeigt eindrücklich, wie motiviert die Schaffhauser Firmen sind, ihren wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten! Und das mehrheitlich auf freiwilliger Basis.

Eidgenössische Abstimmung Mantelerlass Strom vom 9. Juni 2024 Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz insbesondere in den Wintermonaten hat oberste Priorität. Die Schweiz will den Mobilitätssektor, die Wärmeversorgung und die Industrie elektrifizieren und dadurch die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null reduzieren. Der Strombedarf wird daher in den kommenden Jahren stark ansteigen.

Der Energie-Mantelerlass – den die Schweiz am 9. Juni an der Urne angenommen hat - will den Weg für eine höhere Stromproduktion mit Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Inland ebnen. Damit soll ein Strommangel im Winter möglichst verhindert werden. In allen Stromproduktionsbereichen soll es künftig einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz geben. Im Fokus stehen 16 Wasserkraftprojekte. Zudem sollen Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eignen, künftig in den behördenverbindlichen kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden. Die IVS hat sich im Abstimmungskampf für den Mantelerlass stark gemacht.

Gesetze aber im Zaum halten Mantelerlass und Energiewende zum Trotz – es gilt, die gesetzgeberischen Aktivitäten im Zaum zu halten. Das neue kantonale Energiegesetz bietet aus Industriesicht zwei negative Beispiele:

So fordert es z.B., dass das gesamte solare Potential von Dachflächen genutzt werden muss. Das würde eine Abkehr von eigenverbrauchsoptimierten Solarstromanlagen hin zu eigentlichen Solarkraftwerken bedeuten, mit denen die Unternehmen Stromüberschüsse produzieren würden. Die Idee ist eigentlich gut, schiesst aber im vorgeschlagenen Kontext aus zwei Gründen über das Ziel hinaus:

Erstens sind die Kosten für eigenverbrauchsoptimierte Solarstromanlagen für die Unternehmen kalkulier- und in einem überschaubarem Zeithorizont refinanzierbar. Muss jedoch das gesamte solare Potential genutzt werden, wird in vielen Fällen deutlich mehr Strom produziert als das Unternehmen selbst verbrauchen kann – der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Die Kosten für solche Anlagen steigen deutlich und können nicht oder nur ungenügend amortisiert werden.

Zweitens betrifft dies auch Dachflächen, die eine ungenügende Traglast aufweisen und vor einer möglichen Bebauung mit Solarpanels zuerst aufwändig saniert werden müssen. Alles in allem würde das zu hohen Kosten für die Unternehmen führen, die mit einer normalen Einspeisevergütung für den nicht selbst benötigen Strom nicht refinanziert werden können.

In beiden Fällen steigen die Kosten für die Unternehmen teils deutlich. Wenn der Gesetzgeber den Unternehmen die Auflagen macht, braucht es eine entsprechend hohe Einspeisevergütung.

Das sind nur zwei Beispiele. Grundsätzlich fordert die IVS immer Anreize statt Gesetzen. Denn Gesetze werden oft mit Subventionen unterstützt und diese haben bekanntlich keine nachhaltige Wirkung.

Die IVS wünscht sich weniger enge «Leitplanken» für die konkrete Umsetzung. Die Unternehmen sollten ihren eigenen, freien Weg wählen können. Dies führt aus unserer Sicht eher dazu, dass sich die Unternehmen langfristig flexibler auf eine bestimmte Umsetzung einlassen können.

Die Industrieunternehmen werden sich nicht auf den Lorbeeren der Vergangenheit ausruhen. Beim Energiebedarf sind die Hebel zur Veränderung am grössten, hier liegt die Verantwortung, auch um den Standort Schweiz wettbewerbsfähig und attraktiv zu halten. Investitionen in Stromerzeugungsanlagen haben für Gebäudeeigentümer eine vernünftige Amortisationszeit. Die derzeit sinkenden Preise für Module und Wechselrichter sowie die steigende Verfügbarkeit machen Investitionen noch attraktiver. Dies setzt voraus, dass eventuelle Mehrinvestitionen aufgrund einer grösseren Dimensionierung im Vergleich zum optimalen Eigenverbrauch tragbar sein sollten.

Herzlichen Dank Unsere Kommission hat sich in diesem herausfordernden Jahr mit Engagement für die Anliegen rund um die Energie und Umwelt eingesetzt. Die Spezialist:innen der Kommission befassen sich in erster Linie mit konkreten Massnahmen im Bereich der Energieversorgung, mit Sparmassnahmen im Energiebereich sowie mit der Entsorgung von Reststoffen. Weitere wichtige Themen sind die Dekarbonisierung der Energie (CO2-Reduktion) und der Umgang mit Wasser bzw. Abwasser. Herzlichen Dank an alle Kommissionsmitglieder für ihr Engagement.

Werner Schmid, Vorsitzender Umwelt- und Energiekommission

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Auch im Jahr 2024 standen Energieeffizienz und erneuerbare Energie im Zentrum der Umwelt- und Energiekommission. Politisch hat sie sich für den nationalen Mantelerlass „Strom“ eingesetzt. Gleichzeitig beobachtet die Kommission das neue kantonale Energiegesetz teilweise kritisch. Insbesondere die zwingende Nutzung des gesamten solaren Potentials von Dachflächen führt zu unverhältnismässigen Kosten und Produktionsüberschüssen. Wir wünschen uns hier weniger enge gesetzgeberische  Vorgaben.

Die Schaffhauser Unternehmen arbeiten an der Energiewende
Die Wende weg von fossiler Energieerzeugung hin zu klimaneutraler bzw. -schonender Energie ist eingeschlagen. Nun gilt es, diesen konsequent zu gehen.

Laut einer gängigen Definition bezeichnet «Motivation» die Bereitschaft von Menschen (und somit Systemen) zu einem bestimmten Verhalten und dem freiwilligen Streben nach Zielen. In diesem Sinne hat die Wirtschaft in den letzten Jahren bereits viel für die eingangs erwähnter Energiewende unternommen: Sie steigerte ihre Energie- und Ressourceneffizienz deutlich, und zwar auf mehrheitlich freiwilliger Basis, und senkte gleichzeitig massgeblich ihre CO2-Intensität. Die Zahlen der Energieagentur für die Wirtschaft (ENAW) für das Jahr 2023 sind ermutigend: beim Ziel von 106.7 % für die Steigerung der Energieeffizienz liegt die Industrie im Kanton Schaffhausen bereits bei 113.0 % und somit klar über dem vereinbarten Ziel. Und wie sieht es beim Treibhausgas CO2 aus? Hier unterbieten die Schaffhauser Unternehmen das Ziel von 92.4 % mit einem Zielwert von 82.7 % ebenfalls deutlich. Das zeigt eindrücklich, wie motiviert die Schaffhauser Firmen sind, ihren wichtigen Beitrag zur Energiewende zu leisten! Und das mehrheitlich auf freiwilliger Basis.

Eidgenössische Abstimmung Mantelerlass Strom vom 9. Juni 2024
Die Stromversorgungssicherheit der Schweiz insbesondere in den Wintermonaten hat oberste Priorität. Die Schweiz will den Mobilitätssektor, die Wärmeversorgung und die Industrie elektrifizieren und dadurch die Treibhausgasemissionen bis 2050 auf Netto-Null reduzieren. Der Strombedarf wird daher in den kommenden Jahren stark ansteigen.

Der Energie-Mantelerlass – den die Schweiz am 9. Juni an der Urne angenommen hat – will den Weg für eine höhere Stromproduktion mit Solar-, Wind- und Wasserkraftanlagen im Inland ebnen. Damit soll ein Strommangel im Winter möglichst verhindert werden. In allen Stromproduktionsbereichen soll es künftig einen Vorrang gegenüber dem Naturschutz geben. Im Fokus stehen 16 Wasserkraftprojekte. Zudem sollen Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eignen, künftig in den behördenverbindlichen kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden. Die IVS hat sich im Abstimmungskampf für den Mantelerlass stark gemacht.

Gesetze aber im Zaum halten
Mantelerlass und Energiewende zum Trotz – es gilt, die gesetzgeberischen Aktivitäten im Zaum zu halten. Das neue kantonale Energiegesetz bietet aus Industriesicht zwei negative Beispiele:

So fordert es z.B., dass das gesamte solare Potential von Dachflächen genutzt werden muss. Das würde eine Abkehr von eigenverbrauchsoptimierten Solarstromanlagen hin zu eigentlichen Solarkraftwerken bedeuten, mit denen die Unternehmen Stromüberschüsse produzieren würden. Die Idee ist eigentlich gut, schiesst aber im vorgeschlagenen Kontext aus zwei Gründen über das Ziel hinaus:

Erstens sind die Kosten für eigenverbrauchsoptimierte Solarstromanlagen für die Unternehmen kalkulier- und in einem überschaubarem Zeithorizont refinanzierbar. Muss jedoch das gesamte solare Potential genutzt werden, wird in vielen Fällen deutlich mehr Strom produziert als das Unternehmen selbst verbrauchen kann – der Überschuss wird ins Netz eingespeist. Die Kosten für solche Anlagen steigen deutlich und können nicht oder nur ungenügend amortisiert werden.

Zweitens betrifft dies auch Dachflächen, die eine ungenügende Traglast aufweisen und vor einer möglichen Bebauung mit Solarpanels zuerst aufwändig saniert werden müssen. Alles in allem würde das zu hohen Kosten für die Unternehmen führen, die mit einer normalen Einspeisevergütung für den nicht selbst benötigen Strom nicht refinanziert werden können.

In beiden Fällen steigen die Kosten für die Unternehmen teils deutlich. Wenn der Gesetzgeber den Unternehmen die Auflagen macht, braucht es eine entsprechend hohe Einspeisevergütung.

Das sind nur zwei Beispiele. Grundsätzlich fordert die IVS immer Anreize statt Gesetzen. Denn Gesetze werden oft mit Subventionen unterstützt und diese haben bekanntlich keine nachhaltige Wirkung.

Die IVS wünscht sich weniger enge «Leitplanken» für die konkrete Umsetzung. Die Unternehmen sollten ihren eigenen, freien Weg wählen können. Dies führt aus unserer Sicht eher dazu, dass sich die Unternehmen langfristig flexibler auf eine bestimmte Umsetzung einlassen können.

Die Industrieunternehmen werden sich nicht auf den Lorbeeren der Vergangenheit ausruhen. Beim Energiebedarf sind die Hebel zur Veränderung am grössten, hier liegt die Verantwortung, auch um den Standort Schweiz wettbewerbsfähig und attraktiv zu halten. Investitionen in Stromerzeugungsanlagen haben für Gebäudeeigentümer eine vernünftige Amortisationszeit. Die derzeit sinkenden Preise für Module und Wechselrichter sowie die steigende Verfügbarkeit machen Investitionen noch attraktiver. Dies setzt voraus, dass eventuelle Mehrinvestitionen aufgrund einer grösseren Dimensionierung im Vergleich zum optimalen Eigenverbrauch tragbar sein sollten.

Herzlichen Dank
Unsere Kommission hat sich in diesem herausfordernden Jahr mit Engagement für die Anliegen rund um die Energie und Umwelt eingesetzt. Die Spezialist:innen der Kommission befassen sich in erster Linie mit konkreten Massnahmen im Bereich der Energieversorgung, mit Sparmassnahmen im Energiebereich sowie mit der Entsorgung von Reststoffen. Weitere wichtige Themen sind die Dekarbonisierung der Energie (CO2-Reduktion) und der Umgang mit Wasser bzw. Abwasser. Herzlichen Dank an alle Kommissionsmitglieder für ihr Engagement.

Werner Schmid, Vorsitzender Umwelt- und Energiekommission

Im Jahr 2024 hat der Kanton Schaffhausen einen Vernehmlassungsprozess zu den geplanten Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes durchgeführt. Im Rahmen dessen hat die Steuer- und Finanzkommission der IVS mehrere Massnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebensqualität im Kanton vorgeschlagen. Dazu gehören die Erhöhung des Zweitverdienerabzugs, die Erhöhung des Abzugs für Aus- und Weiterbildung, die Reduktion der Vermögenssteuer, die Erhöhung des Abzugs für Forschung und Entwicklung sowie die Abschaffung der Minimalsteuer auf Liegenschaften. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung der Einwohner im Kanton Schaffhausen zu verringern, die Standortattraktivität zu erhöhen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken.

Die Steuerfussreduktionen des Kantons in den letzten Jahren haben die Steuerlast der natürlichen Personen wesentlich reduziert und damit einzelne Gemeinden im interkantonalen Steuerwettbewerb sehr wettbewerbsfähig gemacht. Nichtsdestotrotz bleibt die Vermögenssteuerbelastung eine der höchsten in der Deutschschweiz. Hier sehen wir auch in Zukunft Handlungsbedarf.

Ausblick auf die kommenden Jahre
Wir gehen davon aus, dass der Gesetzesentwurf zum kantonalen Steuergesetz im Jahr 2025 publiziert wird und wir wieder dazu Stellung nehmen werden. Die für uns wesentlichen Handlungsfelder haben wir im Rückblick bereits identifiziert und werden diese konsequent weiterverfolgen.

Aus finanzieller Sicht sehen wir das ungebremste Staatswachstum des Kantons Schaffhausen als kritisch. Ebenfalls betrachten wir die geplante Teilfinanzierung des Kantonsspitals Schaffhausen durch eine Anleihe mit Sorge, da der Kanton Schaffhausen nach dem Fiasko mit dem Spital Wetzikon sehr wahrscheinlich in die Haftung genommen werden dürfte.

Der betriebliche Aufwand des Kantons Schaffhausen hat sich von CHF 770 Mio. im Jahr 2020 auf über 1 Milliarde CHF im Jahr 2025 erhöht, was einem Wachstum von rund 30% entspricht. Das Wachstum der Wohnbevölkerung lag hingegen bei nur rund 5%.

Das Ausgabenwachstum lässt sich somit nur finanzieren, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen gerade für Unternehmen weiterhin überdurchschnittlich gut bleiben. Das Bevölkerungswachstum selbst wird das Ausgabenwachstum nicht decken können. Andernfalls sind Sparprogramme vorprogrammiert.

Die HR-Fachleute in Firmen bekommen immer grössere Bedeutung. Die rasante Entwicklung von KI und Robotik werden in unseren Unternehmen immense Veränderungen bringen. Unternehmen müssen schneller reagieren als je zuvor, Change-Management wird immer wichtiger. Klassische Stellenprofile verändern sich, flexible Qualifikationen und KI-basierte Ansätze werden immer wichtiger. In einem Umfeld, das sich schnell verändert, wird Zugehörigkeit zentral. Führungskräfte müssen mit Empathie, klarem Erwartungsmanagement und Flexibilität überzeugen. Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gewinnt weiter an Bedeutung, etwa durch flexible Arbeitszeitmodelle und gleichberechtigte Karrierechancen für Frauen.

Im Jahr 2024 haben die rund 12 aktiven HR- und Bildungsfachleute der Kommission an zwei Kommissions-Sitzungen, vier Erfa- und diversen Arbeitsgruppensitzungen die verschiedenen Aktivitäten besprochen, koordiniert und organisiert. Im Fokus der Kommission stehen Bildungs- und personalpolitische Fragen. Es ist unserer Kommission ein besonderes Anliegen, mit unserem Engagement einen Mehrwert für die IVS Mitgliedfirmen zu gestalten. Wiederum konnten zwei interessante Networking-Anlässe angeboten werden.

Rückblick des Anlasses „Arbeitsunfähigkeit und Invalidisierung“ vom 10.6.2024
Rückblick des Anlasses „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ vom 31.10.2024


Kommissions-Schwerpunkte im Jahr 2024

Die Fokusthemen 2024 bezogen sich auf die im Rahmen drei im Rahmen des RSE-Projektes «Handlungsanalyse Fachkräftemangel» definierten Massnahmen:

  • Die Industrie näher an die Schülerinnen und Schüler bringen ist das Ziel des Projekts «Schnittstellenpflege Industrie – Schule»: Die Industrie näher an die Schülerinnen und Schüler bringen
  • «Berufsbildungsfonds»: Ein Berufsbildungsfonds soll Unternehmen mit Ausbildungsplätzen für Lernende finanziell stärker unterstützen und Firmen motiviert werden, Lehrstellen zu schaffen und das Ausbildungsangebot zu vergrössern.

In allen drei Themen konnten im Rahmen von Workshops mit Arbeitsgruppen Ideen weiterentwickelt werden.

Ich bedanke mich ganz herzlich bei den Kommissionsmitgliedern für das freiwillige, grosse Engagement sowie bei der Geschäftsstelle für die stets zuverlässige und treue Unterstützung.

Es freut mich, wenn wir auch im Jahr 2025 wieder tolle Aktivitäten anbieten können und mit unserer Arbeit in der Kommission, der Erfa-Gruppe wie auch in anderen Projektgruppen aktiv dazu beitragen können, in der Region attraktive Ausbildungs- und Arbeitsplätze anbieten zu können.

Marlen Weber, Kommissionsvorsitzende

An ordentlichen WiKo-Sitzungen und diversen Arbeitsgruppensitzungen wurden auch 2024 die Themen der Arbeitsgruppen intensiv besprochen. Das gemeinsame Ziel der Arbeitsgruppen ist, die Standortfaktoren für unsere Mitglieder aufzuzeigen und zu verbessern. Thomas Moser und Nina Schärrer unterstützten uns dabei professionell in der Kommunikation.

Verkehr
Hans-Rudolf Werner, Thomas Hurter, Patrick Altenburger
2024 war geprägt von der Volksabstimmung für den Ausbau der Nationalstrassen (STEP). Die IVS hat für die verschiedenen involvierten Verbände (ACS, TCS, KGV HEV) die Koordinationsarbeit übernommen und die Kampagne geführt. Im Kanton Schaffhausen wurde der Ausbau zwar angenommen (57%), aber durch den gesamtschweizerisch negativen Entscheid wurden das Gesamtpaket und somit auch der Ausbau Fäsenstaub leider gestoppt. Das «wie weiter» für die Region Schaffhausen ist derzeit noch offen wird im 2025 zu klären sein.

Bei der SBB wurde mehrfach gefordert, die Verbindung Stuttgart – Zürich in Singen zu brechen, um die Zuverlässigkeit zu verbessern. Die SBB hat zugesichert, dem Problem 2025 mit einer Projektgruppe zu begegnen – die Forderung bleibt bestehen.

Die Arbeiten am Projekt Eglisau-Hardwald laufen und werden 2026 fertiggestellt. Auch die Elektrifizierung der DB Bahnstrecke Schaffhausen – Basel geht planmässig weiter (Fertigstellung Ende 2027). Ebenso wird 2025 endlich mit den Arbeiten am Ausbau Andelfingen – Winterthur begonnen.

IVS-Innovationspreis der Schaffhauser Platzbanken
Urs Wohlgemuth
Die Ausschreibung des Innovationspreis wurde um ein Jahr verschoben und erfolgt daher Ende 2025. Die IVS wird die Organisation wieder selbständig übernehmen.


Tagesstrukturen

Philippe Brühlmann
Die IVS-Forderung nach flächendeckenden, einkommensunabhängigen Tagesstrukturen, finanziert  durch den Kanton, bleibt bestehen und wurde auch in der Stellungnahme zu den Standortförderungsmassnahmen nochmals unterstrichen. Erfreulicherweise kommt nun Bewegung in das Thema, welches wir auch weiterhin unterstützen werden.


Entwicklungsstrategie 2030

Luca Slanzi
Wir haben unsere Fokusthemen erneut beim Regierungsrat adressiert ebenso wie der Wunsch nach einem Ansprechpartner, der die Koordination übernimmt. An der WiKo-Sitzung im Oktober wurde uns dann von Regierungsrat Dino Tamagni und RSE-Geschäftsstellenleiter Leandro Robustelli ein Überblick über die bisherigen und geplanten Aktivitäten gegeben.


Wohnen

Zur bevorstehenden Teilrevision der Bauordnung und Zonenplanung der Stadt Schaffhausen hat die IVS Stellung genommen und die Notwendigkeit von Gebieten unterstrichen, in denen Industrie und Gewerbe ihren Tätigkeiten möglichst ohne Einschränkungen nachgehen können. Eine Durchmischung/Aufweichung der Zonen mit Wohngebieten wird abgelehnt.