i #netzwerk Save the Date! IVS-Mitgliederversammlung am 21. März 2025

Am 10. Juni 2024 fand exklusiv für IVS-Mitglieder ein Erfa-Anlass der IVS Bildungs- und Personalkommission statt. Dr. iur. Markus Hugentobler vom Centre Patronal referierte über das Themenfeld „Von der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit zur Invalidisierung“. Das grosse Interesse an der ausgebuchten Veranstaltung zeigt deutlich die Relevanz und Aktualität der Themen, die gerade auch im Kontext der steigenden psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz diskutiert wurden.

Am 10. Juni 2024 durfte die Erfa-Gruppe der IVS Bildungs- und Personalkommission im Rahmen der Arbeitsrechtsreihe wieder mit grosser Freude Dr. iur. Markus Hugentobler vom Centre Patronal willkommen heissen, der dieses Mal in der SIG-Eventlocation zum Thema „Von der arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit zur Invalidisierung“ referierte. Die Veranstaltung war zum wiederholten Male ein grosser Erfolg und komplett ausgebucht. Das rege Interesse spiegelte die Relevanz und Aktualität der Themen wider, die gerade auch im Kontext der steigenden psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz diskutiert wurden. Dr. iur. Markus Hugentobler führte mit gewohntem Humor und Expertise durch den Abend.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit Fragen aufwirft
Eine Arbeitsunfähigkeit kommt in den besten Firmen vor und stellt in den meisten Fällen auch kein Problem dar. Doch ab und zu gibt es Fälle, die die eine oder andere Frage aufwerfen, sei es durch unklare Arztzeugnisse oder besonders knifflig, wenn die Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit einer Kündigung steht. Dazu erläuterte Dr. Hugentobler die Definition von echter arbeitsplatzbezogener und unechter arbeitsplatzbedingter Arbeitsunfähigkeit, die Pflicht des Arbeitnehmenden, an einem anderen Ort zu arbeiten, die Gewährung einer Übergangsfrist zur Stellensuche und die Problematik und Handhabung von Kurzabsenzen am Arbeitsplatz. Des Weiteren machte Dr. Hugentobler deutlich, dass die Beweislast zur Arbeitsunfähigkeit beim Mitarbeitenden liegt und dass ein Arztzeugnis lediglich ein Indiz, aber kein Beweis ist. Das heisst, dass Arbeitgeber trotz eines vorgelegten Arztzeugnisses in der Regel nicht machtlos sind. Er präsentierte neun Fallbeispiele, die Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zulassen, und erläuterte konkrete erlaubte Fragen an den Arzt, um die Arbeitsunfähigkeit besser einschätzen zu können.

Arbeitgeber sind nicht so machtlos, wie man glauben mag
Dr. Hugentobler ging auch besonders auf den Umgang mit Kündigungen trotz vorliegender Arztzeugnisse ein und wies auf den Einsatz von vertrauensärztlichen Untersuchungen hin. Abschliessend wurde über Lohnansprüche und Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit und Invalidisierung diskutiert, und es wurde die Bedeutung der Versicherungskoordination und des Case Managements hervorgehoben, um eine umfassende Unterstützung für betroffene Mitarbeitende zu gewährleisten. Dr. Hugentobler schaffte es erneut, komplexe rechtliche Themen anschaulich und unterhaltsam zu vermitteln, was von den Teilnehmenden sehr geschätzt wurde.

Fazit des Abends: Arbeitgeber sind längst nicht so machtlos und können im Zweifel die ein oder anderen rechtlich erlaubten Schritte unternehmen, um Missverständnisse im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeitszeugnissen zu minimieren. Die Veranstaltung bot wertvolle Einblicke und praktische Ratschläge für den Umgang mit arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit und deren möglichen Übergang zur Invalidisierung. Wir danken Dr. Hugentobler für seine gewohnt professionelle Präsentation sowie allen Teilnehmenden für das Interesse und freuen uns auf den nächsten Anlass.