i #netzwerk Save the Date! IVS-Mitgliederversammlung am 21. März 2025

Im Jahr 2024 hat der Kanton Schaffhausen einen Vernehmlassungsprozess zu den geplanten Anpassungen des kantonalen Steuergesetzes durchgeführt. Im Rahmen dessen hat die Steuer- und Finanzkommission der IVS mehrere Massnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Verbesserung der Lebensqualität im Kanton vorgeschlagen. Dazu gehören die Erhöhung des Zweitverdienerabzugs, die Erhöhung des Abzugs für Aus- und Weiterbildung, die Reduktion der Vermögenssteuer, die Erhöhung des Abzugs für Forschung und Entwicklung sowie die Abschaffung der Minimalsteuer auf Liegenschaften. Diese Massnahmen zielen darauf ab, die finanzielle Belastung der Einwohner im Kanton Schaffhausen zu verringern, die Standortattraktivität zu erhöhen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu stärken.

Die Steuerfussreduktionen des Kantons in den letzten Jahren haben die Steuerlast der natürlichen Personen wesentlich reduziert und damit einzelne Gemeinden im interkantonalen Steuerwettbewerb sehr wettbewerbsfähig gemacht. Nichtsdestotrotz bleibt die Vermögenssteuerbelastung eine der höchsten in der Deutschschweiz. Hier sehen wir auch in Zukunft Handlungsbedarf.

Ausblick auf die kommenden Jahre
Wir gehen davon aus, dass der Gesetzesentwurf zum kantonalen Steuergesetz im Jahr 2025 publiziert wird und wir wieder dazu Stellung nehmen werden. Die für uns wesentlichen Handlungsfelder haben wir im Rückblick bereits identifiziert und werden diese konsequent weiterverfolgen.

Aus finanzieller Sicht sehen wir das ungebremste Staatswachstum des Kantons Schaffhausen als kritisch. Ebenfalls betrachten wir die geplante Teilfinanzierung des Kantonsspitals Schaffhausen durch eine Anleihe mit Sorge, da der Kanton Schaffhausen nach dem Fiasko mit dem Spital Wetzikon sehr wahrscheinlich in die Haftung genommen werden dürfte.

Der betriebliche Aufwand des Kantons Schaffhausen hat sich von CHF 770 Mio. im Jahr 2020 auf über 1 Milliarde CHF im Jahr 2025 erhöht, was einem Wachstum von rund 30% entspricht. Das Wachstum der Wohnbevölkerung lag hingegen bei nur rund 5%.

Das Ausgabenwachstum lässt sich somit nur finanzieren, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen gerade für Unternehmen weiterhin überdurchschnittlich gut bleiben. Das Bevölkerungswachstum selbst wird das Ausgabenwachstum nicht decken können. Andernfalls sind Sparprogramme vorprogrammiert.