i #netzwerk Wir blicken zurück auf eine erfolgreiche 105. Mitgliederversammlung

Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung

Am 18. Juni 2023 stimmte die Schweiz über die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung ab. Die IVS sprach sich klar für die Annahme dieser Vorlage aus. Die Abstimmung wurde angenommen. 

Grosse, international tätige Unternehmen sollen weltweit zu mindestens 15 Prozent besteuert werden. Dies hatten über 130 Staaten im Rahmen der OECD beschlossen. Bezahlen müssen die betroffenen Unternehmen die Ergänzungssteuer in jedem Fall. Wird sie nicht in der Schweiz erhoben, verschenken wir diese Gelder ans Ausland. Dabei geht es um etwa 1-2.5 Milliarden Franken, die Bund und Kantone dringen gebrauchen können. Fällt nämlich der Wettbewerbsvorteil der tiefen Steuern weg, muss die Schweiz massiv in ihre Standortattraktivität für internationale Firmen investieren.

Dringend benötigte Rechtssicherheit für unsere Wirtschaft

Aus Sicht der IVS ist es von grosser Bedeutung, dass die Reform für Rechtssicherheit sorgt. Dies ist wichtig für die rund 2’200 in der Schweiz tätigen Unternehmen, die von der Reform betroffen sind. Ohne eine zusätzliche Besteuerung zur Überbrückung der minimalen 15% würden die Bürokratie und die Unsicherheit die Attraktivität unseres Landes stark schmälern. Dadurch bleiben von der Regelung betroffene Unternehmen auch zusätzliche Steuerverfahren im Ausland erspart.

Mehreinnahmen sind nötig, um im Standortwettbewerb attraktiv zu bleiben

Auch für den Kanton Schaffhausen ist es äusserst wichtig, die Reform umzusetzen und damit die zusätzlich erzielten Steuereinnahmen gezielt zur Aufrechterhaltung der Standortattraktivität für internationale Firmen zu verwenden. Denn unsere starke Wirtschaft ist auch auf die hierzulande niedrigen Steuersätze zurückzuführen, nicht nur für natürliche Personen, sondern auch für Unternehmen. So ist die Schweiz zu einem attraktiven Land für internationale Unternehmen geworden. Diese leisten mittlerweile einen überproportional grossen Beitrag zu unseren Steuereinnahmen und unserem Wohlstand. Die Vorschriften zur Mindestbesteuerung greifen einen wichtigen Standortvorteil der Schweiz an. Nur mit einer Annahme stehen uns die finanziellen Mittel zur Verfügung, um unsere Attraktivität für internationale Unternehmen beizubehalten. Konkret geht es hier um gezielte Massnahmen wie Förderleistungen für Unternehmen in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation; Investitionen in das allgemeine Innovationsumfeld sowie in direkte wirtschaftliche Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Infrastruktur.

 

Weitere Informationen: www.zukunft-sichern.ch