Am 18. Juni 2023 stimmt die Schweiz über das “Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit” ab. Die IVS spricht sich klar für die Annahme dieser Vorlage aus. Denn das Gesetz setzt klare Ziele in der Klimapolitik: Mit Anreizen und ohne Verbote. Es schafft Planungssicherheit für die Unternehmen und eröffnet vielfältige Handlungsoptionen.
Das Klimagesetz setzt den richtigen Rahmen für eine klimataugliche Schweiz. Die Vorlage ist ein wirtschaftsfreundliches und zielführendes Rahmengesetz, weil es auf neue Verbote, Vorschriften, Gebühren, Steuern und Abgaben verzichtet. Es fördert und unterstützt Massnahmen und Initiativen für eine klimaverträgliche Zukunft. Dazu gehören finanzielle Anreize für Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung ersetzen oder ihr Haus besser isolieren wollen. Dazu gehören aber auch Anreize zum Ersatz von Elektroheizungen, die im Winter rund 10 % des Schweizer Stroms verbrauchen. Das Klimagesetz stärkt damit die Versorgungssicherheit und entschärft mögliche Engpässe bei der Stromversorgung.
Förderung von Innovation
Explizit begrüsst die IVS auch das Programm zur Unterstützung von Industrie und Gewerbe, die in innovative Klimatechnologien investieren. Auch wird die fachliche Begleitung von Unternehmen und Branchen durch den Bund begrüsst, die bis 2029 Fahrpläne zur Erreichung des Netto-Null-Zieles ausarbeiten. Und für die Zukunft äusserst wichtig ist zudem die Absicherung von Risiken, die beim Aufbau einer Infrastruktur für den Transport von CO2 sowie von Wärmenetzen entstehen.
Verantwortung übernehmen
Die Wirtschaft will für das Klima Verantwortung übernehmen. Die Schweiz soll zusammen mit der Staatengemeinschaft die internationale vereinbarten Klimaziele umsetzen. Die Schweizer Wirtschaft leistet mit attraktiven Produkten und Dienstleistungen einen aktiven Beitrag an die Zielerreichung.
Weitere Informationen: klimagesetz-jetzt.ch