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Die IVS begrüsst steuerliche Entlastungen für alle. Deshalb empfehlen wir ein zweifaches Ja zu den beiden kantonalen Steuervorlagen, über welche die Schaffhauser am 13. Februar 2022 abstimmen. Denn davon profitieren sowohl lokale Unternehmen wie auch die Bevölkerung.

Mit einer befristeten Steuersenkung sollen nicht nur natürliche Personen, sondern auch Unternehmen während der Corona-Krise steuerlich entlastet werden. Dies ist richtig und sinnvoll, zumal die damit verbundenen Steuerausfälle über entsprechende Rückstellungen des Kantons bereits finanziert sind. Dank der vorgesehenen Reduktion der Mindeststeuer für Kapitalgesellschaften profitieren zudem nicht nur erfolgreiche Grossunternehmen, sondern auch alle kleinen und mittelgrossen Unternehmen von der Entlastung.

Auch die zweite Vorlage zur steuerlichen Attraktivierung des Wohnstrandortes Schaffhausen wird von der IVS mitgetragen. Insbesondere die Anpassung bei der Vermögenssteuer ist auch für den Wirtschaftsstandort Schaffhausen von Bedeutung: Unternehmer sollen nicht nur ihre Firmen in Schaffhausen ansiedeln und so Arbeitsplätze schaffen. Diese Unternehmer sollen selber in Schaffhausen Wohnsitz nehmen und hier Steuern zahlen. Mit der Anpassung bei der Vermögenssteuer wird ein entsprechender Anreiz geschaffen.

Bei den beiden Steuervorlagen profitieren aber nicht nur Unternehmen und Unternehmer. Es profitieren alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und zwar in zweifacher Hinsicht. Einerseits mit der befristeten Senkung des Steuerfusses, anderseits mit der deutlichen Erhöhung der Versicherungsabzüge. Insofern empfiehlt die IVS mit Überzeugung ein zweifaches Ja zu den beiden Steuervorlagen.

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